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Im Jahr 2011 wurde in den USA eine Klage gegen Apple wegen Verstößen gegen die Privatsphäre der Nutzer eingereicht. Apple sollte durch Triangulation von Sendern und WLAN-Hotspots Informationen über den Standort des Benutzers sammeln, selbst wenn die Standorterkennung in den Einstellungen deaktiviert war. Darüber hinaus soll Apple den App Store bewusst so gestaltet haben, dass Daten ohne Wissen des Nutzers an Dritte weitergegeben werden könnten. Infolgedessen hätte das iPhone überteuert sein müssen, da es aufgrund der Ortung des Benutzerstandorts weniger Wert hätte haben sollen, behauptete der Kläger.

Das teilte die Agentur heute mit Reuters, dass Richterin Lucy Koh, die auch die jüngste leitete Klage von Apple und Samsung, bezeichnete den Fall als unbegründet und wies die Klage ab, so dass kein Gerichtsverfahren stattfinden wird. Laut Kohová hat der Kläger keine Beweise vorgelegt, die auf eine Verletzung der Privatsphäre des Nutzers in der oben beschriebenen Weise hinweisen würden.

Die Klage betraf iOS 4.1. Apple nannte die laufende Standortverfolgung auch bei deaktivierter Standortbestimmung einen unbeabsichtigten Fehler und behob ihn im iOS 4.3-Update. In der iOS-6-Version kommt es aufgrund weiterer umstrittener Fälle zum Beispiel bei der Anwendung Path, das das gesamte Adressbuch eines Benutzers auf seine Server herunterlud, führte ein brandneues Sicherheitssystem ein, bei dem jede App die ausdrückliche Erlaubnis des Benutzers einholen muss, um auf sein Adressbuch, seinen Standort oder seine Fotos zuzugreifen.

Source: 9to5Mac.com
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