Anzeige schließen

Informationen darüber, dass die EU versucht, große Unternehmen und ihre Plattformen zu regulieren, sind nicht neu. Doch da die Frist für das Inkrafttreten des Digital Markets Act näher rückt, gibt es hier immer mehr Neuigkeiten. Wenn Sie dachten, dass sich die EU nur auf Apple konzentrierte, ist das nicht der Fall. Auch viele andere große Player werden Probleme haben. 

Im vergangenen Jahr unterzeichnete die Europäische Kommission bereits ein Gesetz namens DMA (The Digital Markets Act oder DMA-Gesetz für digitale Märkte), wonach die Plattformen großer Technologieunternehmen als Gatekeeper bezeichnet werden, die andere nicht hineinlassen wollen. Dies soll sich jedoch mit Inkrafttreten des Gesetzes ändern. Jetzt hat die EU offiziell die Liste der Plattformen und ihrer „Wächter“ bekannt gegeben, die ihre Türen öffnen müssen. Dabei handelt es sich vor allem um sechs Unternehmen, denen der DMA erhebliche Stirnrunzeln bereiten wird. Offensichtlich muss nicht nur Apple am meisten dafür bezahlen, sondern vor allem Google, also das Unternehmen Alphabet.

Darüber hinaus bestätigte die Europäische Kommission, dass diese Plattformen nur ein halbes Jahr Zeit haben, um den DMA einzuhalten. So müssen sie unter anderem die Interoperabilität mit ihrer Konkurrenz ermöglichen und dürfen ihre eigenen Dienste oder Plattformen nicht gegenüber anderen bevorzugen oder begünstigen. 

Liste der als „Gatekeeper“ bezeichneten Unternehmen und deren Plattformen/Dienste: 

  • Alphabet: Android, Chrome, Google Ads, Google Maps, Google Play, Google-Suche, Google Shopping, YouTube 
  • Amazon: Amazon Ads, Amazon Marketplace 
  • Apple: App Store, iOS, Safari 
  • Bytedance: Tick Tack 
  • Meta: Facebook, Instagram, Meta-Anzeigen, Marktplatz, WhatsApp 
  • Microsoft: LinkedIn, Windows 

Natürlich ist diese Liste möglicherweise nicht vollständig, auch nicht im Hinblick auf die Dienstleistungen. Bei Apple wird derzeit darüber diskutiert, ob iMessage auch dabei sein wird, bei Microsoft beispielsweise Bing, Edge oder Microsoft Advertising. 

Wenn Unternehmen Fehler machen oder ihre Plattformen einfach nicht richtig „öffnen“, können ihnen Geldstrafen von bis zu 10 % ihres weltweiten Gesamtumsatzes und bis zu 20 % für Wiederholungstäter auferlegt werden. Die Kommission fügt sogar hinzu, dass sie das Unternehmen zwingen kann, sich selbst zu „verkaufen“ oder zumindest einen Teil davon zu verkaufen, wenn es die Strafe nicht zahlen kann. Gleichzeitig kann es jeden weiteren Erwerb im rechtswidrigen Bereich untersagen. Die Vogelscheuche ist also ziemlich groß.

.