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Die irische Datenschutzkommission hat in den letzten Wochen ihre dritte Untersuchung gegen Apple eingeleitet. Ziel der Untersuchung ist es festzustellen, ob das Unternehmen tatsächlich alle DSGVO-Bestimmungen in Bezug auf Kunden und die von ihnen benötigten Daten eingehalten hat. Nähere Einzelheiten zu den Umständen der Untersuchung liegen nicht vor. Laut Reuters erfolgen diese Schritte jedoch in der Regel nach Verbraucherbeschwerden.

Bereits im vergangenen Jahr untersuchte die Kommission, wie Apple personenbezogene Daten für gezielte Werbung auf seinen Plattformen verarbeitet und ob seine Datenschutzrichtlinien in Bezug auf die Verarbeitung dieser Daten ausreichend transparent sind.

Teil der DSGVO ist das Recht des Kunden auf Zugang zu einer Kopie aller ihn betreffenden Daten. Apple unterhält zu diesem Zweck eine Website, auf der Nutzer eine Kopie ihrer Daten anfordern können. Diese sollte Apple ihnen spätestens sieben Tage nach Einreichung des Antrags zusenden. Theoretisch ist es daher möglich, dass jemand, der mit dem Ergebnis der Bearbeitung seines Antrags nicht zufrieden war, einen Untersuchungsantrag gestellt hat. Die Untersuchung selbst ist jedoch nicht unbedingt ein Beweis dafür, dass Apple gegen die DSGVO-Vorschriften verstoßen hat.

Die Datenschutzkommission konzentriert sich bei ihrer Untersuchung auf internationale Unternehmen, deren Europazentrale sich in Irland befindet – zu den überwachten Subjekten zählen neben Apple auch Facebook sowie die hauseigenen Unternehmen WhatsApp und Instagram. Im Falle eines Verstoßes gegen die DSGVO haben die Aufsichtsbehörden das Recht, Unternehmen, die gegen die DSGVO verstoßen, bis zu vier Prozent ihres weltweiten Gewinns oder eine Geldstrafe von 20 Millionen Euro in Rechnung zu stellen.

Quellen: BusinessInsider, 9to5Mac

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