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Während wir in den vergangenen Wochen in der Zusammenfassung der Spekulationen vor allem über das Aussehen und die Verpackung der diesjährigen iPhones bzw. künftigen Tablets von Apple gesprochen haben, geht es heute unter anderem auch um MacBooks. Apple hat ein Patent für eine interessant aussehende, langlebige Tastatur angemeldet.

iPhone-Verpackung

Im Zusammenhang mit den diesjährigen iPhone-Modellen wird erneut viel darüber spekuliert, was in der Verpackung fehlen wird. Da ihre Veröffentlichung näher rückt, häufen sich auch die Nachrichten über ihr Aussehen und andere Details. Diese Woche veröffentlichten asiatische Medien einen Bericht, dass tatsächlich alle diesjährigen iPhones mit OLED-Displays ausgestattet sein sollten. Es wurde aber auch praktisch bestätigt, dass Apple dem iPhone 12 dieses Mal keine Ladeadapter oder einfache „kabelgebundene“ Earpods beilegen wird. Auf dem Instagram-Account von ConceptsiPhone tauchte sogar ein Foto eines angeblichen Teils der Boxen der diesjährigen iPhones auf – der Platz für den Adapter fehlt sichtbar. Bei den Displaygrößen ist in den genannten Berichten von einer 5,4-Zoll-Version, zwei 6,1-Zoll-Modellen und einem 6,7-Zoll-Modell die Rede.

Noch langlebigere MacBook-Tastaturen

Auch dieses Mal werden Ihnen in der Zusammenfassung der Spekulationen keine Patente vorenthalten. Eine der neuesten Entwicklungen betrifft die Tastaturen der nächsten MacBooks. Tastaturen waren in den letzten Jahren bei Apple-Laptops ein kleines Problem, und Apple erntete viel Kritik für den sogenannten Butterfly-Mechanismus. Das erwähnte Patent beschreibt Tasten, die an der Oberfläche mit gehärtetem Glasmaterial verstärkt sind. Dadurch soll der Verschleiß der einzelnen Schlüssel verhindert und deren längere Lebensdauer gewährleistet werden. Das Glas würde die beliebte Tastatur-Hintergrundbeleuchtung nicht verhindern, auch die Oberseite der Tastatur soll unter anderem aus einer dünnen Polymerschicht bestehen. Mit dieser Kombination möchte Apple eine noch höhere Haltbarkeit und Widerstandsfähigkeit der Tasten erreichen, als sie der üblicherweise verwendete Kunststoff bietet. Abschließend muss jedoch hinzugefügt werden, dass die bloße Anmeldung eines Patents – auch eines eher eigennützigen Patents – leider nicht dessen endgültige Verwirklichung garantiert.

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