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Der Bundesgerichtshof hat das Patent von Apple für die Geste zum Entsperren seiner iPhones und iPads – das sogenannte Slide-to-Unlock, bei dem man mit dem Finger über das Display streicht, um es zu entsperren – für ungültig erklärt. Nach der Entscheidung des Gerichts handelt es sich bei diesem Patent nicht um eine neue Erfindung und bedarf daher keinem Patentschutz.

Richter in Karlsruhe sagten, das europäische Patent, das Apple 2006 beantragte und vier Jahre später erteilte, sei nicht neu, da das Mobiltelefon des schwedischen Unternehmens bereits vor dem iPhone über eine ähnliche Geste verfügte.

Die ursprüngliche Entscheidung des deutschen Patentgerichts, gegen die Apple Berufung eingelegt hatte, wurde damit bestätigt. Der Bundesgerichtshof ist die höchste Instanz, die in Deutschland über Patente entscheiden kann.

Auf den gesperrten Bildschirmen aller iPhones und iPads finden wir einen Schieberegler, der das Gerät entsperrt, wenn man ihn mit dem Finger von links nach rechts bewegt. Nach Ansicht des Gerichts handelt es sich dabei jedoch nicht um einen hinreichend innovativen Sachverhalt. Auch die Darstellung der Bildlaufleiste stellt keinen technischen Fortschritt dar, sondern ist lediglich eine grafische Hilfe zur Erleichterung der Nutzung.

Nach Ansicht von Experten entspricht die jüngste Entscheidung des Bundesgerichtshofs dem weltweiten Trend, Patente nur für echte technologische Innovationen zu erteilen. Gleichzeitig meldeten IT-Unternehmen beispielsweise häufig Patente für selbst gestaltete Benutzeroberflächen an und nicht für neue Erfindungen.

Die Ungültigerklärung des „Slide-to-Unlock“-Patents könnte Auswirkungen auf den laufenden Streit zwischen Apple und Motorola Mobility haben. Im Jahr 2012 gewann der kalifornische Riese in München einen Rechtsstreit auf Grundlage des erwähnten Patents, doch Motorola legte Berufung ein und kann sich nun, da das Patent nicht mehr gültig ist, erneut auf das Gerichtsverfahren berufen.

Source: DW, Bloomberg
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