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Apple gehorchte Verordnung vor einem britischen Gericht und korrigierte eine Aussage, in der behauptet wurde, Samsung habe sein patentiertes iPad-Design nicht kopiert. Die ursprüngliche Entschuldigung war nach Ansicht der Richter ungenau und irreführend.

Auf der Hauptseite von Apples britischer Website gibt es nun nicht nur einen Link zur vollständigen Stellungnahme, sondern drei weitere Sätze, in denen das kalifornische Unternehmen sagt, dass die ursprüngliche Meldung unzutreffend sei. Der Text der Erklärung selbst ist mehr oder weniger nur die durchgestrichene erste Version. Neuerdings zitiert Apple nicht mehr die Aussagen des Richters und erwähnt auch nicht die Ergebnisse der Klagen in Deutschland und den USA.

Neben der Website musste Apple auch in mehreren britischen Zeitungen eine Erklärung veröffentlichen, Samsung nicht zu kopieren. Paradoxerweise landete der bearbeitete Text vor der Website, da Apple offenbar immer noch darüber nachdachte, wie sich der Gerichtsbeschluss auf bestimmte Weise umgehen ließe. Am Ende stellte sich heraus, dass Apple Javascript in seine Hauptseite eingebettet hat, was sicherstellt, dass Sie unabhängig von der Reihenfolge, in der Sie die Seite anzeigen, die Entschuldigungsnachricht nie sehen, es sei denn, Sie scrollen nach unten. Dies liegt daran, dass das Bild beim iPad mini automatisch vergrößert wird.

Der Wortlaut der überarbeiteten Erklärung unten:

Am 9. Juli 2012 entschied der Oberste Gerichtshof von England und Wales, dass die Galaxy-Tablets von Samsung, nämlich das Galaxy Tab 10.1, das Tab 8.9 und das Tab 7.7, das Designpatent Nr. 0000181607–0001 von Apple nicht verletzen. Eine Kopie der gesamten Urteilsakte des High Court finden Sie unter dem folgenden Link www.bailii.org/ew/cases/EWHC/Patents/2012/1882.html.

Dieses Urteil ist in der gesamten Europäischen Union gültig und wurde am 18. Oktober 2012 vom Berufungsgericht von England und Wales bestätigt. Eine Kopie des Urteils des Berufungsgerichts finden Sie unter www.bailii.org/ew/cases/EWCA/Civ/2012/1339.html. Gegen ein patentiertes Design gibt es europaweit keine einstweilige Verfügung.

Source: 9to5Mac.com
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